Denunziantenwesen im NS-Staat und danach. In Dorsten sind rund 650 Hinweise auf anonyme oder offene Anzeigen gegen Nachbarn und andere bekannt

Titelseite der Heinrich Heine-Schrift von 1837

Von Wolf Stegemann

Unter Denunziation (lat. denuntiare, „absprechend berichten, Anzeige/Meldung machen“; denuntiatio, „Ankündigung, Androhung“) versteht man die – häufig anonyme – öffentliche Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht (wikipedia). Der Begriff der Denunziation ist negativ belegt. Im Gegensatz zur Denunziation ist die Anzeige im Fall von schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung und nicht politisch motivierten Straftaten wie Diebstahl selbst in Unrechtsregimen gesellschaftlich akzeptiert. Daher sollte selbst im Kontext des Nationalsozialismus zwischen Denunziation und berechtigter Anzeige unterschieden werden. In der Bundesrepublik wird in bestimmten Fällen sogar die Nichtanzeige geplanter Straftaten selbst als Vergehen eingestuft. Ebenfalls kein Denunziant ist, wer zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder einen Teil derselben bei Ämtern und Behörden auf einen Missstand hinweist. – Heinrich Heine schrieb 1837 in Paris über das deutsche Denunziantentum:

Die erste Tugend der Germanen ist eine gewisse Treue, eine gewisse schwerfällige, aber rührend großmütige Treue. Der Deutsche schlägt sich selbst für die schlechteste Sache, wenn er einmal Handgeld empfangen, oder auch nur im Rausche seinen Beistand versprochen; er schlägt sich alsdann mit seufzendem Herzen, aber er schlägt sich; wie auch die bessere Überzeugung in seiner Brust murre, er kann sich doch nicht entschließen die Fahne zu verlassen, und er verläßt sie am allerwenigsten, wenn seine Partei in Gefahr oder vielleicht gar von feindlicher Übermacht umzingelt ist … Daß er alsdann zu den Gegnern überliefe, ist weder dem deutschen Charakter angemessen, noch dem Charakter irgendeines anderen Volkes … Aber in diesem Falle noch gar als Denunziant zu agieren, das kann nur ein Schurke.

Der Schriftsteller und Dichter, ein zum Protestantismus konvertierter Jude, kannte das Dritte Reich nicht. Hätte er es gekannt, wäre sein Urteil sicherlich anders ausgefallen, wenngleich er die ersten oben wiedergegebenen hätte stehen lassen können: „Der Deutsche schlägt sich selbst für die schlechteste Sache…“

Aktendeckel der Gestapo mit Festnahme-Vermerk

Das Heimtückegesetz förderte das Denunziantentum

Das Denunziantentum blühte im nationalsozialistischen Reich. Es war ein Massenphänomen. Ohne Denunziationen – die zahllosen freiwillig erfolgten Anzeigen von missliebigem Verhalten – hätte es der nationalsozialistische Überwachungsstaat niemals vermocht, die ganze Gesellschaft mit seinem Terror zu durchsetzen. Die schwammigen Begriffe im  „Heimtückegesetz“ ermöglichen es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“ konnte mit Gefängnis von unbestimmter Dauer bestraft werden, aber auch mit dem Tod. Nach der Kriminalstatistik von 1933 wurden 3.774 Verstöße gegen das Heimtückegesetz geahndet. Nach einer Statistik für 1937 wurden 17.168 Personen wegen Äußerungen denunziert, über 7.000 angeklagt und etwa 3.500 verurteilt – in Friedenszeiten. In den ersten vier Kriegsmonaten 1939 verhängte die deutsche Justiz „lediglich“ 220 Todesurteile, 1941 waren es bereits 1.109 und Ende 1942 stieg die Zahl auf 3.002 an. In den folgenden Jahren wurden keine Statistiken mehr geführt.
Dennoch galt auch zur Zeit des Nationalsozialismus sie Denunziation als unehrenhaft. In einer Vorschrift hieß es: „Anzeigen gegen Beamte dürfen nur dann beachtet werden, wenn der Anzeigende nicht als Nachfolger des zu Entfernenden in Betracht kommt.“ Trotzdem sahen darin viele die Chance des Aufstiegs und die Eroberung des Postens des Denunzierten.

Veröffentlichung des Heimtückegesetzes 1934

Wichtiger Bestandteil der nationalsozialistischen Herrschaft

Die Denunziation war – trotz der vorkommenden moralischen „Verurteilung des üblen Denunziantentums“ – ein wichtiger Bestandteil nationalsozialistischer Herrschaft. Und obwohl viele der vorgeblich aus „Pflichtbewusstsein“ heraus erstatteten Anzeigen verwerfliche Motive (Rache, Neid, Eifersucht) hatten, deren sittenwidriger Charakter auch von den Nationalsozialisten erkannte wurde, war das nationalsozialistische System auf Anzeigen aus der Bevölkerung angewiesen, um das Private öffentlich zu machen. Anders als vielfach vermutet, gab es aber während der Zeit des Nationalsozialismus keine gesetzliche Pflicht, „Vergehen“ gegen die NS-Gesetze und Verordnungen anzuzeigen. Es wurde jedoch von den Parteigenossen wie den „Volksgenossen“ erwartet, dass sie als „Pflicht dem Führer gegenüber“ jede Nonkonformität anzeigten. Diese „Pflicht“ wurde vor allem ab 1943, dem Zeitpunkt, ab dem das Regime immer mehr in Bedrängnis geriet, verstärkt eingemahnt.

Hinweise auf Denunziantentum in Akten zu jeglichen Themen

Auch in Dorsten uns in den Herrlichkeitsdörfern, die außer Erle und Altschermbeck heute Stadtteile von Dorsten sind, konnte der Verfasser in Akten zu allen möglichen Bereichen und den Entnazifizierungsakten im Landesarchiv Düsseldorf, die er auswertete, „so nebenbei“ rund  650 Hinweise auf Denunziationen feststellen, wo Dorstener entweder offen, meistens aber anonym, andere Dorstener bei der Partei, im Rathaus, bei der Polizei oder beim Amtsgericht wegen irgendeiner geäußerten Kritik an Staat oder Partei anschwärzten, wie z. B. bei Verweigern des Hitlergusses, nicht ordnungsgemäßem Hissen der Hakenkreuzfahne, bei „übertriebenen“ Gottesdienstbesuch, was im damaligen Jargon „religiöse Gebundenheit“ hieß und negativ bewertet wurde. Auf die Frage im Entnazifizierungsbogen nach Beschränkungen in der Ausübung der Religion, sagte die Lehrerin Antonie Bäumer (Akte-Nr. 20): Stets bespitzelt und eine anonyme Anzeige beim Schulrat wegen Beeinflussung der Kinder zur Teilnahme am Religionsunterricht der Geistlichkeit. In einem Brief beschwerte sich ein Dorstener über den Pfarrer von St. Agatha, weil dieser an Führers Geburtstag nicht die Hakenkreuzfahne gehisst habe, wo doch das nebenstehende Ursulinenkloster dies getan habe.

Eifersucht, Konkurrenz, Nachbarschaftsstreit motivierten zur Denunziation

Meistens hatten die Denunziationen aber einen privaten Hintergrund: Der Denunziant wollte seinem Nachbarn, Konkurrenten oder Vorgesetzten schaden, um sich an ihm zu rächen oder um sich selber Vorteile zu verschaffen. Oft waren es aber auch fanatische Nationalsozialisten, die aus ideologischem Eifer denunzierten, oder einfach angepasste Streber, die sich durch besonderes Wohlverhalten hervortun wollten. So denunzierte ein 65-jähriger Mann seine um 30 Jahre jüngere Ehefrau und ihren Liebhaber wegen Abhörens ausländischer Rundfunksender. Auf „Rundfunkverbrechen“ standen fünf Jahre Gefängnis. Weitere Anzeigen-Gründe waren in Dorsten beispielsweise, wenn ein Dorstener eine polnische Fremdarbeiterin küsste, wenn beim Hitlergruß der Arm nicht schnell genug oben war oder jemand zur Überzeugung gelangte, der Nachbar oder Kollege gehe sehr lässig mit dem Hitlergruß um oder mache ihn gar nicht. Darauf stand Gefängnisstrafe. Solche Anzeigen gibt es etliche in den Dorstener Gerichtsakten.
In manchen Fällen handelte es sich um ganze Denunziationsketten: Eine erfolgte „staatsfeindliche“ Äußerung wurde von Mund zu Mund überliefert, und erst der Dritte oder Vierte trug sie zur Polizei, die sie bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgte. Auch diejenigen, die eigentlich gar nicht denunzieren wollten, mussten dann aussagen, um sich nicht selbst verdächtig zu machen. In der Regel war die Polizei beim Aufrollen solcher Ketten erfolgreich.

Ein Dorstener schwärzt den Pfarrer von St. Agatha an, weil er nie die Hakenkreuzfahne hisste

Der Denunziant schildert seine Beobachtungen den Behörden, aber nicht anonym genEin Witz wäre einer Holsterhausenerin beinahe zum Verhängnis geworden

Die Dorstenerin Maria Schmeing, die als Bürovorsteherin bei den Chemischen Werke Hüls arbeitete, fragte im Büro ihre Kollegin Marianne, ob sie wisse, wann der Krieg aus sei. Als diese verneinte, sagte die Holsterhausenerin: Wenn in München in der Feldherrnhalle ein Sarg stehe mit der Aufschrift: KdF. Auf die Frage, was KdF bedeute, hat die Schmeing ent­gegnet: „Knochen des Führers.“ Ein Mitarbeiter ging zur Gestapo-Dienststelle der Chemischen Werke und denunzierte sie. Nach Verhören, Haft und Abschluss der Ermittlungen kam es Anfang März 1945 vor dem Amtsgericht Marl zur Anklage. Der Richter war verständnisvoll und beließ es gegen den Protest des anwesenden Gestapo-Beamten bei einer Verwarnung. Nur der bereits zu hörende Geschützdonner der Amerikaner bewahrte die Holsterhausenerin vor der anschließenden KZ-Einweisung durch die Gestapo (siehe Artikel „Ein Witz und seine Folgen“ an anderer Stelle).

Die Gestapo war schlechthin das Angst einflößende Sammelbecken von Denunziationen. Dorsten gehörte zur Gestapo-Dienststelle Recklinghausen, die für den gesamten Kreis nur über acht reguläre Gestapo-Beamte verfügte. Somit gab es in Dorsten lediglich Bürger, meist Kommunalbeamte, die als Denunzianten für die Gestapo tätigen waren. Wenn beispielsweise die Rede davon ist, dass Gestapo-Beamte in den Kirchen Predigten missliebiger Pfarrer mitschrieben, so waren dies meist als „Gestapo-Mitglieder“ geführte Verwaltungsbedienstete aus dem Rathaus, die neben zahlreichen anderen Aufgaben auch die lokalen Funktionen der politischen Polizei versahen.

Lehrer waren steter Denunziation ausgesetzt

Besonders vorsichtig mussten Lehrer sein, wenn sie vor ihren Klassen standen oder im Kollegium saßen. In vielen Schulkollegien saßen Lehrer, die zuhörten, unter Umständen provozierten, um NSDAP-abträgliches zu Hören und dann zu denunzierten. Oft waren die Denunzianten den Lehrern bekannt. Dies geht aus den Entnazifizierungsakten von Lehrern hervor. Vorsichtig mussten sich Lehrer auch vor ihren Schülern verhalten. Denn oftmals wurde unbefangen zu Hause erzählt, was sie vom Lehrer gehört haben. Der Vater denunzierte dann den Lehrer seines Sohnes oder seiner Tochter bei der Partei oder Polizei.
Als Studienrat Theodor Stein, NSDAP-Mitglied, vom Gymnasium Petrinum einmal vor seinen Schülern den Ausbruch des Krieges bedauerte und seine Schüler vor der aktiven Offizierslaufbahn warnte, musste er aufgrund einer Denunziation Stellung nehmen. Er rechtfertige sich, dass er seine eigenen Söhne zurückhielt, in die SS einzutreten.
Eine Denunziation eines Nachbarn („Ich kann die Fresse nicht mehr sehen“) in der Zechensiedlung Hervest-Dorsten brachte dem jungen mongoloiden Mädchen Mathilde das Verbringen in ein Heim, in dem das Kind getötet wurde (siehe Bericht an anderer Stelle). Durch Denunziation kam der Dorstener Priester Laurenz Schmedding ins KZ Dachau, Pater Johannes Krabbes und Kaplan Sellenscheidts Predigten und kirchliches Handeln wurden in Lembeck mehrmals denunziert und von der Gestapo mit KZ bedroht. Mit Hilfe von Denunzianten wurde der Prozess gegen die Holsterhausener Niederlassung der Barmherzigen Brüder in Gang gesetzt, an dessen Ende die Schließung von Maria Lindenhof stand (siehe Berichte an anderer Stelle).

Im Zusammenhang mit der Dorstener Jüdin Lore Perlstein erinnern sich die Schwestern im Ursulinenklo­ster an eine Begebenheit: Die Klassenlehre­rin M. Aloisia Huneck hat eines Tages Lore vor der Klasse gelobt und dabei wohl gesagt, sie wünschte, die anderen Schülerinnen wären ebenso fleißig und wohlerzogen wie Lore. Die Schülerinnen haben das offenbar zu Hause erzählt. Darauf haben Eltern die Klassenlehrerin angezeigt. M. Aloisia erhielt eine Vorladung von der Gestapo. Es gelang der Oberin M. Petra Brüning durch geschickte Verhandlung, die Schwester zu schützen. Interessanterweise ist die Kartei ­bzw. Personalkarte von Lore Perlstein aus der noch vorhandenen Schülerkartei der ehemaligen Mittelschule verschwunden.

Auch NSDAP-Mitglieder wurden denunziert

Der Sparkassen-Direktor Fernkern denunzierte seinen Angestellten Hermann Sutmann schon im März/April 1933 vor einem NSDAP-Aktivisten öffentlich, dass der Sparkassen-Inspektor Sutmann bis dahin „der einzige Sparkassenbeamte sei, der noch keinen Aufnahmeantrag in die NSDAP unterschrieben“ hätte. Die Folge war, wie Sutmann in seinen Entnazifizierungsunterlagen schreibt, dass ihn daraufhin die beiden SS-Männer Klapheck und Bernsmann aufgesucht hätten und das Antragsformular mit den Worten vorgelegt hätten „Im Weigerungsfalle hast du dir die Folgen selbst zuzuschreiben.“ Folgen hatte er nicht zu tragen, schließlich trat Sutmann 1933 in die NSDAP ein, wurde Blockwart und in der SA Rottenführer.

Manche anonyme Beschuldigungen kamen auch in den Papierkorb

Wie bereits erwähnt, es liegen rund 650 Hinweise auf Denunziationen in Dorsten vor. Ob alle Angaben in den Entnazifizierungskaten stimmen oder lediglich Schutzbehauptungen sind, kann nicht festgestellt werden. Dass es aber eine Denunziationslust gegeben haben muss, ist auch daraus ersichtlich. Die NS-Behörden versuchten zeitweilig, die überhand nehmende Denunziationslust wieder einzudämmen, weil sie ihr Ansehen in der Bevölkerung schädigte. Gerade die aus persönlichen Motiven erfolgten Anzeigen, die sich dann als falsch herausstellten, wurden von den Justizbehörden als peinlich empfunden. In manchen Fällen bekamen die fälschlicherweise Denunzierten sogar Entschädigung für die ungerecht erlittene Untersuchungshaft. Wiederum aus den Entnazifizierungsakten geht hervor, dass NSDAP-Ortsgruppenleiter Ernst Heine im „Braunen Haus“ in der Lippestraße und auch NS-Bürgermeister Dr. Josef Gronover im Rathaus anonyme Anzeigen in den Papierkorb verschwinden ließen, wenn der in den Briefen Beschuldigte ihnen oder der Partei nahe stand. Bei missliebigen Personen wurden die anonymen Anzeigen allerdings an die Gestapo weitergegeben.

Dr. Josef Wiedenhöfer drohte mit der Gestapo

Ehemaliger Schulleiter drohte Journalisten offen mit der Gestapo

Offen mit Denunziation drohte der pensionierte Schulleiter des Gymnasium Petrinum, Dr. Josef Wiedenhöfer, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Dorstener Vereins für Orts- und Heimatkunde bei der Eröffnung des Heimatmuseums im Jahre 1935. Ihm missfiel ein Zeitungsartikel darüber und beschwerte sich in der Lokalzeitung über einzelne Passagen eines Artikels eines ortsfremden Journalisten, die eine „tiefe Entgleisung“ seien. Welche Passagen er meinte, ließ er offen, vermutlich die: „Die Stadt Dorsten genießt den Ruf, den Friedhof für das Mammut abgegeben zu haben.“ Dann wird Wiedenhöfer NS-ideologisch, wenn er schreibt: „Der Aufsatz wird für Feinde unseres Staates und böswillige ausländische Leser eine Quelle der Verächtlichmachung und Herabsetzung sein.“ Zum Schluss forderte der Humanist, dass „solche Schreiber mit allen Mitteln unmöglich gemacht werden müssen“. Gleichzeitig empfahl er, den Bürgermeister, die örtliche NSDAP-Ortsgruppenleitung, den Pressewart, die Kreis- und Gauleitung der NSDAP und nicht zuletzt die Gestapo „wissen zu lassen, dass wir dieser Veröffentlichung fern stehen und sie zurückgewiesen haben. Heil Hitler!“

Dr. Heinrich Glasmeier

Denunziationen betrafen alle Bevölkerungsschichten

Ein anderes Beispiel von Denunziation spielte sich im Büro des Dorsteners Dr. Heinrich Glasmeier ab, der Rundfunkintendant des Reichssenders in Köln wurde. Über ihn wurde von einem SS-Wachmann des Senders nach Berlin gemeldet, dass der Nationalsozialist und SS-Offizier Glasmeier zu ihm gesagt haben soll: „Sie kommen aus Berlin, sind mit den Verhältnissen hier nicht vertraut. Hier ist alles streng katholisch. Wie Sie ja wissen, sind der Führer und Goebbels katholisch und ich auch. Mischen Sie sich nicht in irgend­welche katholischen Dinge!“ Die Angelegenheit verlief im Sande. Der Betriebsobmann des Wasserstraßenamts Dorsten denunzierte in einer Anzeige den Hervest-Dorstener Georg Tilgner beim Bauamtsvorstand, weil er nie mit „heil Hitler!“ grüßte, wenn Tilgner zum Dienst an der Schleuse eintraf, was dessen Vorgesetzter Regierungs- und Baurat Huschke bestätigte. Robert Paton, Eigentümer der Garnspinnerei und Bleicherei in Holsterhausen, bekam häufig Briefe, in denen er beschimpft wurde, obwohl er ein wichtiger Arbeitgeber und auch NSDAP-Mitglied war: „Du verdammter Engländer, du hast hier nichts zu suchen, mach’, dass du wieder nach England kommst!“ Für seine Arbeiter und Angestellten zahlte Paton zusätzlich eine Lebensversicherung. Als Ortsgruppenleiter Schwarz davon hörte, verbot er offiziell derartige soziale Leistungen für die Belegschaft und wünschte im Namen der NSDAP die Einstellung der Zahlungen, was auch die Kreisleitung der NSDAP in Recklinghausen forderte. Trotz Verbots dieser Zahlungen hatte Paton an Angehörige von Verstorbenen und im Krieg Gefallenen 33.301 Reichsmark „als Unterstützung für Not leidende Gefolgschaftsmitglieder und Lebensversicherungen für Hinterbliebene von ehemaligen Gefolgschaftsmitgliedern“ ausgezahlt. Die langjährige Angestellte Hermine E. zeigte ihren Chef wegen der Lebensversicherungszahlungen beim NSDAP-Kreisgericht an. Daraufhin entließ Paton Hermine E. Anderntags wurde Robert Paton um 11 Uhr abgeholt und unter Bewachung vor das Parteigericht in Recklinghausen gebracht. Er musste wegen Entlassung einer „alten Kämpferin“ 500 Reichsmark Strafe zahlen. Hermine E. bekam einen neuen Arbeitsplatz in der Kreisverwaltung.

Der lange Arm der Denunziation

Als in den 1930er-Jahren ein stadtbekannter Metzger mit der NS-Urlaubsgesellschaft „Kraft durch Freude“ mit einer Dame eine Reise mit dem KdF-Luxusdampfer nach Norwegen unternahm, nahm er eine junge Dame mit. In einem anonymen Schreiben an den NSDAP-Ortsgruppenleiter Heine wurde dieser darüber informiert, dass die mitreisende Dame nicht seine Frau sei und dem Metzger deshalb offizielle Aufträge entzogen werden sollten. Vermutlich ließ Heine den Brief verschwinden, denn über Folgen dieser Denunziation ist nichts bekannt. Allerdings konnte heute durch das Internet die Passagierliste gefunden werden. Der Metzger reiste in unschicklicher Begleitung.

Ärzte behandelten noch Juden und wurden denunziert

Der Dorstener Arzt Dr. Josef Bergmann wurde mehrmals denunziert, weil er jüdische Patienten nach wie vor behandelte. Immer wenn sein Auto vor dem Haus von Juden gesehen wurde, wurde dies von Nachbarn gemeldet. Es blieb allerdings ohne Folgen für Dr. Bergmann, auch nicht sein Austritt aus dem SS-Freundeskreis. Auch der Zahnarzt Dr. Alex Meinken, SA-Mitglied, behandelte weiter Dorstener Juden, was verboten war. Durch eine Anzeige versuchte der damalige SS-Führer Klapheck die Praxis Meinkens schließen zu lassen. Dies gelang ihm nicht, weil es einen Erlass des Innenministers gab, demzufolge Juden von nichtjüdischen Ärzten behandelt werden durften, wenn es im Ort keine jüdischen Ärzte gab (Angabe Meinken in den Entnazifizierungsakten).

Denunzierende Briefe an den „Stürmer“ wertete die Gestapo aus

Die antisemitische NS-Zeitung „Der Stürmer“ rief zu Denunziationen auf, die auch regelmäßig in der Zeitung ungeprüft übernommen wurde, ebenso in die so genannten „Stürmer-Kästen“, die in jeder Stadt angebracht waren, ausgehängt. In der Rubrik „Am Pranger“ wurden „art-vergessene“ Frauen und Männer angeprangert und deren Bestrafung eingefordert. Es wurden auch Namen und Fotos von Personen veröffentlicht, die beispielsweise in jüdischen Geschäften einkauften. In der Essener Straße stand ein Dorstener Fotograf mit der Kamera, manchmal in Zivil, manchmal in SA-Uniform, der jeden fotografierte, der die Metzgerei Perlstein betrat. Foto und Namen schickte er dann an den „Stürmer“. Zumindest von einem Dorstener ist bekannt, dass er sich in dieser Rubrik des „Stürmer“ wieder fand. „Der Stürmer“ erhielt außerdem unter der Rubrik „Lieber Stürmer“ wöchentlich zahlreiche Leserbriefe mit denunzierendem Inhalt. Sie wurden ab 1935 auch von der Gestapo ausgewertet. Betroffenen war allgemein jeder rechtliche Schutz verwehrt. 1938 wurden im „Stürmer“ Wulfener Bauern denunziert: „Folgende Bauern aus Wulfen i. W. (Bez. Münster) haben Viehgeschäfte mit dem bekannten [Juden] Hugo Lebenstein aus Lembeck gemacht: Josef Bösing, Joh. Steinberg, Wilhem Becker, sämtliche aus Wulfen-Dorf; Johann Vennemann, Joh. Westrich und die Pächter Johann Resing und Laurenz Grewiwing [= Grewing] aus Wulfen-Köhl und Johann Barheier (jetzt Josef Damman) aus Wulfen-Brosthausen. Außerdem hat der Pächter Johann Resing aus Wulfen-Dimke für sein Kind einen Kommunionanzug beim Juden Moises aus Wulfen gekauft.“

NS-Propaganda-Plakat 1943/44 (Anti-Spionage)

Denunziationsverhalten während des Kriegsverlaufs

Das Denunziationsverhalten blieb bis 1942 ziemlich konstant und änderte sich erst mit den ersten Niederlagen auf den Kriegsschauplätzen. Solange der „Krieg in weiter Ferne“ (Evans Burr Buken) stattfand und man von den „Erfolgen“ im Inland profitierte, war die „Volksgemeinschaft“ – nach dem Ausschluss der Juden bzw. der politischen Gegner – eine verhältnismäßig geschlossene Gemeinschaft. Der Konsens wurde erst brüchig, als ab 1943 mit den Niederlagen an den Fronten, den Bombardements, den Versorgungskrisen und den Toten in fast jeder Familie das Vertrauen der Bevölkerung in die nationalsozialistische Führung schwand. Dies führte zum einen vermehrt zu Unmutsäußerungen und anderen kleinen und größeren Widersetzlichkeiten. Zum anderen bewirkte es aber auch, dass Aufrufen zum Einschreiten gegen „Meckerer und Defätisten“, gegen „Volksschädlinge und Volksverräter“ vermehrt nachgekommen wurde und Partei- und „Volksgenossen“ ihre Nachbarn, Arbeitskollegen und Kolleginnen und auch Fremde denunzierten. So stiegen die Denunziationen im Jahr 1943 um 56 % gegenüber dem Vorjahr an, um schließlich 1944 um weitere 35 % gegenüber 1943 anzusteigen.
Betrachtet man die Inhalte der politischen Denunziation, so kann man erkennen, dass jede Form des abweichenden Verhaltens als Abfall von der „Volksgemeinschaft“ angezeigt wurde. In rund 40 % der Fälle wurden abfällige oder defätistische Äußerungen angezeigt. Neun bzw. sieben Prozent aller Anzeigen waren in die Privatsphäre hineinreichenden Denunziationen des „Rundfunkvergehens“ bzw. des verbotenen Umgangs mit Juden, Kriegsgefangenen und Fremdarbeitern.
Gegen Kriegsende waren es nur mehr die unbelehrbaren und fanatischen Nationalsozialisten, die denunzierten und bespitzelten. Vor allem Äußerungen, die sich auf den verlorenen Krieg und den baldigen Untergang des Regimes bezogen, wurden 1944 und 1945 massenhaft zur Anzeige gebracht, wie der oben geschilderte Fall der CWH-Büroleiterin Maria Schmeing.  Die Denunzianten wollten nicht wahrhaben, dass die „Ideale“, an die sie glaubten, nun in einer schrecklichen Katastrophe endeten. Sie zeigten in einem Akt der Verzweiflung alle diejenigen an, die sie mit dieser Wirklichkeit konfrontierten.

Denunziationen in Wulfen wurden nach 1945 angezeigt

Nach dem Krieg wurde weiter denunziert 

Erst nach dem Sturz der Nationalsozialisten konnten sich etliche der Denunzierten wehren. Es gab Anzeigen gegen die Denunzianten, wenn diese bekannt waren. Beispielhaft dazu mag die Anzeige einer Denunziation in Wulfen vom 8. Juni 1945 sein (sie Abbildung der beiden Zeugenaussagen). Dabei ging es um die im Streit gemachte Aussage von Franz Grewer, dass der Krieg bald zu Ende sei und dann alle NS-Funktionäre erschossen werden würden.  Die Ehefrau seines Streitpartners Wilhelm Nöding, ein SA-Mann, erstattete Anzeige beim Gendarmerie-Wachtmeister Ewald, der den Fall an die Gestapo Recklinghausen weitergab. Diese lud Grewing vor, beließ es aber mit einer KZ-Drohung, da der Bruder des Verwarnten zwei Tage vorher in der Muna tödlich verunglückt war.

„Gleichwohl war und ist die Untugend der Denunziation keineswegs an Diktaturen gebunden“, analysiert der Politikwissenschaftler Gerhard Paul die Nachkriegszeit in DIE ZEIT vom 10. September 1993. „Wo immer innerstaatliche Feindbilder existieren, denunzierten sich Arbeitskollegen und Nachbarn, Konkurrenten und Freunde bei der staatlichen Obrigkeit. Das war im wilhelminischen Kaiserreich nicht anders als in der Weimarer Republik. Als bevorzugte Objekte der Denunziationslust mussten in der Regel politische, soziale und sexuelle Abweichler herhalten, die vermeintlich die Klassenherrschaft oder die nationale Einheit gefährdeten. Da die sozialen Milieus allerdings noch einigermaßen funktionierten und Solidarität noch kein Fremdwort war, wurde das Denunziantentum nie zum Massenphänomen, sondern blieb auf Einzelfälle beschränkt.“

Der Staatsschutz in der Bundesrepublik fördert das Denunziantentum

Auf einer wissenschaftlichen Konferenz in der Berliner Humboldt-Universität über „Geheimdienste und politische Polizei in der modernen Gesellschaft“ überraschte der Politologe und Polizeikenner Falco Werkentin im Januar 1992 seine Zuhörer mit der Feststellung: „Auch die alte Bundesrepublik ist ein Land der Denunzianten.“ Die bundesdeutschen Geheimdienste seien ähnlich ineffektiv wie die Gestapo und daher abhängig von Zuträgern aus der Bevölkerung. Die von der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes seit 1960 geführte polizeiliche Kriminalstatistik „Staatsschutzdelikte“ belege, so Werkentin, „dass die Staatsschutzbehörden ungeachtet ihrer schier unbegrenzten Informationszugänge im Schnitt der zwölf Jahre von 1974 bis 1985 nur exakt ein Drittel aller Staatsschutzdelikte aus eigener Kraft entdeckt haben“.

Gründer und Moderator der ZDF-Serie „Aktenzeichen XY ungelöst“, Eduard Zimmermann

Das Denunzieren ist im Fernsehen auch öffentlich-rechtlich geworden

Mit Eduard Zimmermanns Fernsehfahndungssendung „XY ungelöst“ ist die Untugend der Denunziation sogar fernseh-öffentlich geworden. Das krasse Missverhältnis zwischen den nach der Sendung eingehenden Hinweisen und den tatsächlichen Fahndungserfolgen belegt Werkentins These, wonach Denunziation vielen Bundesbürgern Lust bereitet. Der Verfasser hat mit anderen bei Einführung dieser Sendereihe Ende der 1960er-Jahre beim ZDV protestiert – erfolglos. Gefördert wurde die Denunziationsbereitschaft der Bundesdeutschen zweifellos durch die amtliche Gesinnungsschnüffelei der siebziger Jahre. Im Zuge der RAF-Hysterie wurden etliche Schriftsteller, Wissenschaftler und Pfarrer als „Sympathisanten“ und „geistige Drahtzieher“ des Terrorismus bezichtigt. All dies reduzierte Liberalität und Toleranz im Lande.

Kronzeugenregelung ist ein rechtlich nominiertes Verfahren geworden

In der Kronzeugenregelung des Jahres 1989 fand das strukturelle Angewiesensein der Strafverfolgungsbehörden auf die Denunziation seinen rechtlich normierten Ausdruck. Politisch motivierten Gewalttätern, die ihre Kumpane vor Gericht belasten und Zeugen der Anklage werden, stellte die christlich-liberale Koalition einen Strafrabatt in Aussicht. Die SPD-Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin sah durch diese Kumpanei zwischen Staat und Straftätern den Rechtsstaat in Verruf geraten.

Internet-Meldungen an das LKA Baden-Württemberg, eine Aufforderung zur Denunziation

Friedemann Beyer:  Seit 2003 steht beim Landeskriminalamt Niedersachsen das „Business Keeper Monitoring System“ online, zwecks anonymer Anzeige angeblicher Wirtschaftsstraftaten; Hunderte Meldungen gingen ein. 2006 untersuchte eine wissenschaftliche Studie 185 darauf beruhende Verfahren, die vom LKA an Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden waren. Mehr als 90 Prozent wurden sang- und klanglos eingestellt, nur zwei führten zu Strafbefehlen. Der Schoß des Denunziantentums ist fruchtbar noch.

Denunzierungen im Internet leicht gemacht

Als Fallersleben vor 150 Jahren seine Aussagen über den Denunzianten schrieb („Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“), konnte er freilich nicht ahnen, dass das Internet digitalen Denunzianten ungeahnte Möglichkeiten eröffnen würde. Dort kann man andere an den Pranger stellen, ihren Ruf nachhaltig beschädigen oder sogar deren berufliche Existenz vernichten – ohne selber das Geringste zu riskieren oder auch nur belegen zu müssen. „Denunziation darf in einer freiheitlichen Gesellschaft und in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben: Sie vergiftet die sozialen und politischen Beziehungen und forciert die eh schon bedenkliche Entsolidarisierung der bundesdeutschen Gesellschaft.“
Der Skandal ist heute nicht der Denunziant, sondern, dass der demokratische Staat wie einst der Obrigkeitsstaat und die bekannten Totalitarismen auf den Denunzianten hört; dass der Staat sich zum Erfüllungsgehilfen der Denunziation macht. Das ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig. Sie ist ein gesetzgeberisch-juristischer Anschlag auf die Freiheit des Geistes.

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Der Herausgeber dieser Online-Dokumentation „Dorsten unterm Hakenkreuz“, Wolf Stegemann, unternahm mit dem Schauspieler Herbert Fux und Alexander Anders 1971 eine erfolgreiche Unterschriften-Aktion in Salzburg, München, Berlin und anderen Orten zur Entlassung des Münchener Schauspielers und Operettensängers Karl-Heinz Rothmayer als Showmaster beim ZDF, der unter dem Namen „Peter Garden“ seine Karriere startete und bekannt wurde. Dieter Stolte, damals Programmdirektor des ZDF, wollte Peter Garden unter Vertrag nehmen. Doch die Unterschriften-Aktion und die dadurch bewirkte Aufmerksamkeit der Medien verhinderten dies. Peter Garden wurde nachgewiesen, dass er als junger Mann während der NS-Zeit in Salzburg Gestapo-Spitzel war und gegen Geld denunzierte, wobei er viele Personen und Familien der Gestapo-Verfolgung ausgesetzt hatte. Ein Ermittlungsverfahren gegen Peter Garden wegen „Beihilfe zum Mord“ (zwei Hinrichtungen) wurde Anfang 1970 eingestellt.

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Quellen: Wikipedia, Online-Enzyklopädie. – Sammlung Entnazifizierungskaten Dorsten. – Friedemann Beyer (online). – Gerhard Paul Die Nachkriegszeit in DIE ZEIT vom 10. September 1993 (teilweise wörtliche übernommen). – Heimo Halbrainer (Leiter von CLIO – Verein für Geschichts- und Bildungsarbeit“. Sein Buch „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ ist 2007 im CLIO-Verlag erschienen. – Stephanie Pionke: „Denunzianten erwünscht?“ (online).

 

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