Dorstener ermordeten 1945 in Wulfen drei alliierte Flieger – nach dem Krieg verübten die Täter im Gefängnis Selbstmord

Von Wolf Stegemann

In einem britischen Archiv fand der Marler Alfred Vadder, Experte für Abstürze von Kampfflugzeugen im Zweiten Weltkrieg, einen neuen Befund über den Flugzeugabsturz am 25. März 1945 bei Dorsten-Wulfen. Der Text lautet:

Halifax MZ907, 415 Squadron, was still some way short of the target 25. March 1945 (Münster), when a burst of flak set the port wing on fire. The rear gunner, injured by the flak and unable to bale out, died at his post. The pilot also died in the aircraft, which came down near Wulfen. The navigator and wireless operator were taken prisoner. – German soldiers were escorting the captured Pilot Officer L. W. Brennan RCAF (mid-upper gunnar), Pilot Officer R. A. Paul RCAF (bomb aimer) and Sergeant C. E. Lowe RAF (flight engineer) to a military unit when they were attacked by a hostile crowd led by Haupttruppenführer Ferdinand Assmann. 

The three airmen managed to briefly escape the mob, but their freedom was short-lived. Savagely beaten again, they were standing with their hands in the air when Sturmführer Otto Wunderlich appproached them from behind. As he spoke the words “Wollten sie noch nicht sterben, lieber Freund?“ (“Don`t you want to die yet, my dear friend?“) he shot them. 

 One man was still alive.  “Nun sollst du nimmer  mehr ausspringen“ said Wunderlich (“Now you will never bale out again“) and fired once more. Buried in a bomb crater in the cemetery at Wulfen, the three victims now lie in the Groesbeek Canadian War Cemetery at Nijmegen (The Netherlands). Wunderlich later committed suicide in prison. 

Reste des abgestürzten Flugzeugs bei Wulfen

Übersetzung: Halifax MZ (…) war am 25. März 1945 noch nicht am Ziel (Münster) angelangt, als ein Flak-Geschoss den linken Flügel in Brand setzte. Der rückwärtige Schütze, der verletzt und nicht in der Lage war auszusteigen, starb auf seinem Posten. Der Pilot starb ebenfalls im Flugzeug, das in der Nähe von Wulfen abstürzte. Der Navigator und der Funker [und ein dritter] wurden gefangen genommen. – Deutsche Soldaten eskortierten die Gefangenen, Pilot Officer L.W. Brennan RCAF (mid-upper Schütze), Pilot Officer R.A. Paul RCAF (Zielführer für die Bomben) und Seargent C. E. Lowe (Flugingenieur) zu einer militärischen Einheit, als sie von einer feindseligen Menschenmenge angegriffen wurden, die von Haupttruppenführer Ferdinand Assmann angeführt wurde. Den drei Fliegern gelang es, kurz dem Mob zu entkommen, aber ihre Freiheit war von kurzer Dauer. Während sie von der Menge geschlagen wurden, standen sie mit erhobenen Händen, als ihnen sich Sturmführer Otto Wunderlich von hinten näherte. Mit den Worten „Wollten Sie noch nicht sterben, lieber Freund?“ (…), erschoss er sie. Ein Mann lebte noch. „Nun wirst du niemals mehr abspringen“ sagte Wunderlich (…) und schoss noch einmal. Zunächst in einem Bombenkrater auf dem Friedhof in Wulfen begraben, liegen sie drei Opfer nun im Groesbeek Canadian War Cemetery (Soldatenfriedhof) in Nijmegen (Niederlande). Wunderlich beging später im Gefängnis Selbstmord. Otto Wunderlich, geboren 1911, wohnte zuletzt in Dülmen und war von Beruf „SA-Verwaltungsführer“.

Im Wulfener Lager ermordet

Die Crew des Halifax-Bombers hatte sieben Mann Besatzung, die auf der RAF Base East Moor stationiert war. Die Maschine gehörte zu der 415 Squadron. Die Besatzungsmitglieder waren Kanadier und gehörten der Royal Canadian Air Force an. Bei dem Absturz kamen ums Leben: Sergeant S. W. Lowe, Flight-Sergeant L. W. Brennan, bestattet auf dem kanadischen Kriegsgräberfriedhof in Groesbeek, Sergeant R. A. Paul, Flying Officer J. R. McCollus, bestattet auf dem Waldkriegsgräberfriedhof im Reichswald, Warrant Officer 2. Klasse J. M. Jones, bestattet auf dem kanadischen Kriegsgräberfriedhof Groesbeek. Den Absturz überlebten: Flight-Sergeant  A. N. Knight und Sergeant R. M. Aylesworth, denen nach ihrer Festnahme ein besonders tragischen Schicksal ereilte.

Die beiden Kanadier wurden zusammen mit einem schon vorher gefangen genommenen britischen Piloten im früheren RAD-Lager und 1945 ein bewachtes Ostarbeiterlager in Wulfen-Deuten an der heutigen B 58 festgehalten und dort gelyncht. Im obigen britischen Bericht ist dieses Lager als „militärische Einheit“ bezeichnet. Der dieser Mordtaten bezichtigte SA-Lagerkommandant Ferdinand Aßmann, ein Dorstener, entkam bei Kriegsende zuerst nach Bückeburg und wurde nach Beendigung des Krieges von den Alliierten gesucht. Nach seiner Verhaftung soll er im Gefängnis Selbstmord durch Erhängen verübt haben. Über den SA-Führer Otto Wunderlich liegen bislang keine weiteren Erkenntnisse vor. Die Mitglieder der bei Wulfen abgestürzten kanadischen Bomber-Crew erhielten postum die „War Medal 1939-45“ und den „Star 1939-45“.

Dorstener Flaksoldat schlug US-Bomberpiloten mit einer Schaufel

In Dachau fanden von 1945 bis 1948 vor dem US-Army-Strafgericht Für Europa Prozesse gegen Deutsche statt, die Kriegsverbrechen an Alliierten begangen hatten. Darunter wurde von dem Marler Kriegsforscher Alfred Vadder ein Fall gefunden, der mit Dorsten in Zusammenhang steht.  Am 10. November 1947 fand vor dem General Military Government-Court in Dachau der Prozess gegen Werner Hess statt (Az. Nr. 12-1292). Er war angeklagt, am 15. Oktober 1944 einen gefangen genommenen amerikanischen Bomberpiloten in Dorsten als Vergeltung für einen Luftangriff mit „Schaufeln und anderen Objekten“ angegriffen, geschlagen und andere ermutigt zu haben, es ihm gleich zu tun. Der angeklagte Werner Hess war zum Zeitpunkt der Tat, die als Kriegsverbrechen gewertet wurde, Soldat in dem in Dorsten stationierten Flak-Regiment. Werner Hess wurde zu sechs Monaten Gefängnishaft milde verurteilt.

Ein Fall aus Gelsenkirchen-Buer-Resse

Am 27. Februar 1945 wurde über Gelsenkirchen ein englischer Lancaster-Bomber abgeschossen. Der Pilot, der mit dem Fallschirm abgesprungen war, wurde festgenommen und sollte dem Fliegerhorst Buer zugeführt werden. Es wurde ganz im Sinne des so genannten „Fliegerbefehls“ des südwestfälischen Gauleiters und Reichsverteidigungskommissars Albert Hoffmanns befohlen, den Piloten nicht mit dem Auto, sondern zu Fuß zum Fliegerhorst Buer zu bringen, damit „er dort nicht lebend ankommt“. In der Anweisung Hoffmanns vom 25. Februar 1945 steht: „Sämtliche Jabo-Piloten, die abgeschossen werden, sind grundsätzlich der Volksempörung nicht zu entziehen.“ So wurde der Flieger durch die Straßen Richtung Fliegerhorst Buer geprügelt. Der englische Pilot starb schließlich an schweren inneren Blutungen. Es war ein staatlich legitimierter Mord.

Der Ermittlungs- und Strafprozess

1946 wurde von der englischen Militärgerichtsbarkeit ein Verfahren wegen dieses Lynchmordes eingeleitet. Die Beteiligten wurden ausfindig gemacht und zwei der Haupttäter wegen Mordes an den Piloten N. C. Cowley angeklagt. Im nachfolgenden Prozess konnte den Angeklagten der Mord nicht nachgewiesen werden. Lediglich zwei Beteiligte namens Engel und Siebert verurteilten die Militärrichter zu jeweils sechs Monaten Gefängnis.

Geheimbrief von Martin Bormann

Lynchmorde an Fliegern waren angeordnet

Als Fliegermorde wird die Tötung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flugzeugbesatzungen in der Endphase des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Die überwiegende Zahl der Täter waren lokale Funktionäre der NSDAP sowie Angehörige der Kriminalpolizei und der Gestapo. Nach Kriegsende erfolgte die juristische Aufarbeitung in den Fliegerprozessen vor alliierten Militärgerichten. Über 150 der Angeklagten wurden hingerichtet.

Die Behandlung von Flugzeugbesatzungen, die über feindlichem Gebiet abgeschossen wurden oder auf Grund technischer Defekte notlanden mussten, war in der Haager Landgerichtsordnung von 1907 und in der Genfer Konvention von 1929 festgelegt. Beide internationale Abkommen waren vom Deutschen Reich anerkannt worden und blieben bis Kriegsende de jure in Kraft. Zur Behandlung von Kriegsgefangenen hieß es in der Genfer Konvention:

„Sie müssen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere gegen Gewalttätigkeiten, Beleidigungen und öffentliche Neugier geschützt werden. Vergeltungsmaßnahmen an ihnen auszuüben ist verboten.“

Wer nicht mitmachte, Piloten zu töten, war mit KZ-Haft bedroht

Reichsführer-SS Heinrich Himmler sagte in einer Weisung vom 10. August 1943, es sei „nicht Aufgabe der Polizei, sich in Auseinandersetzungen zwischen deutschen Volksgenossen und abgesprungenen englischen und amerikanischen Terrorfliegern einzumischen“. Die Weisung erging an die Befehlshaber der Ordnungspolizei (BdO) und Sicherheitspolizei (BdS) und sollte nachgeordneten Dienststellen sowie den Gauleitern der NSDAP mündlich zur Kenntnis gebracht werden. Ernst Kaltenbrunner, Chef des Reichssicherheitshauptamtes, bekräftigte diese Weisung am 5. April 1944 und gab bekannt, dass Himmler für Personen, die sich aus „falsch verstandenem Mitleid gegenüber gefangen genommenen feindlichen Fliegern würdelos verhalten“, in leichten Fällen „Schutzhaft“ nicht unter 14 Tagen, in schweren Fällen Einweisung in ein Konzentrationslager angeordnet habe. Seitens der NSDAP ließ Martin Bormann Ende Mai 1944 in einem geheimen Rundschreiben an die Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter der Partei wissen:

„Englische und nordamerikanische Flieger haben in den letzten Wochen wiederholt im Tiefflug auf Plätzen spielende Kinder, Frauen und Kinder bei der Feldarbeit, pflügende Bauern, Fuhrwerke auf der Landstraße, Eisenbahnzüge usw. aus geringer Höhe mit Bordwaffen beschossen und dabei auf gemeinste Weise wehrlose Zivilisten – insbesondere Frauen und Kinder – hingemordet. Mehrfach ist es vorgekommen, daß abgesprungene oder notgelandete Besatzungsmitglieder solcher Flugzeuge unmittelbar nach der Festnahme durch die auf das äußerste empörte Bevölkerung an Ort und Stelle gelyncht wurden. Von polizeilicher und strafgerichtlicher Verfolgung der dabei beteiligten Volksgenossen wurde abgesehen.“

Auch die Wehrmacht fügte sich

Die letzten bekannt gewordenen Befehle stammen von dem Kommandierenden General des Luftgaues VI (Münster), August Schmidt, der den Mordbefehl der Wehrmacht (Keitel) am 11. Dezember 1944 weisungsgemäß weitergab, sowie von Albert Hoffmann, dem Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar des Gaues Westfalen-Süd. Nach seinem Schreiben vom 26. Februar 1945 an alle Landräte, Oberbürgermeister, Polizeiverwalter, NS-Kreisleiter und an die Kreisstabsführer des Deutschen Volkssturms sind abgeschossene Jabopiloten „grundsätzlich der Volksempörung nicht zu entziehen. Ich erwarte von allen Dienststellen der Partei“, schrieb Hoffmann weiter, „daß sie sich nicht als Beschützer dieser Gangstertypen zur Verfügung stellen. Behördliche Dienststellen, die dem gesunden Volksempfinden zuwiderhandeln, werden von mir zur Rechenschaft gezogen.“

Hinrichtung eines NSDAP-Kreisleiters in Landsberg/Lech 1946, der wegen Fliegferlynchmord verurteilt worden war; Foto: US-Army OCCWC

Zahlen, Täter, Opfer und Strafprozesse

Die genaue Zahl der Morde an alliierten Fliegern ist nicht bekannt. Nachgewiesen sind 225 Fälle, die Gesamtzahl wird auf 350 geschätzt. Weitere 60 Flieger wurden misshandelt, ohne dabei zu Tode gekommen zu sein. Im Ruhrgebiet häuften sich die Fälle nicht während des Höhepunkts der britischen Luftangriffe zwischen März und Juli 1943 („Battle of the Ruhr“), sondern im Oktober 1944 und im Februar/März 1945.

Hinsichtlich der Täter lassen sich zwei Hauptgruppen erkennen: Lokale Vertreter der NSDAP, SA und Angehörige von Kriminalpolizei und Gestapo. Insbesondere NSDAP-Kreisleiter und ihre Vertreter waren unmittelbar an den Fliegermorden beteiligt. Ortspolizisten waren in Einzelfällen für Tötungen verantwortlich, häufiger für Misshandlungen unmittelbar nach der Festnahme. In vereinzelten Fällen wurden die Morde von Soldaten der Wehrmacht verübt. Die örtliche Bevölkerung war bei einer Reihe von Fliegermorden ebenfalls beteiligt. Die Historikerin Barbara Grimm kommt zu folgender Einschätzung:

„Die Übergriffe auf abgestürzte alliierte Flieger waren im Regelfall keine Racheakte für unmittelbar vorangegangene Bombenangriffe. Aufgestachelt durch die Vergeltungspropaganda des Regimes dienten die Angriffe letztlich vor allem als willkommene Anlässe, um der wachsenden Brutalisierung und Radikalisierung ein Ventil zu geben. Täter waren in der Regel nationalsozialistische Funktionsträger, die keine Scheu davor hatten, selbst Hand anzulegen. Der Lynchmord im Sinne sich selbst mobilisierender Kommunen und Stadtviertel war dagegen die Ausnahme.“

Nach dem Krieg waren die Tötung und Misshandlung alliierter Flieger einer der ersten Verbrechenskomplexe, die von den Alliierten juristisch aufgearbeitet wurden. Vor britischen und kanadischen Gerichten fanden bis zum 1. Mai 1947 annähernd 30 Verfahren statt. Im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech (Bayern) wurden insgesamt 82 Todesurteile gegen die in den amerikanischen Prozessen Verurteilten vollstreckt.

In den 1990er-Jahren aufgelassener Kriegsverbrecher-Friedhof im Gefängnisbereich in Landsberg am Lech; Foto: Wolf Stegemann

Lynchmorde an Fliegern im Umkreis von Dorsten

Kranenburg – 17. September 1944: Ermordung von zwei kriegsgefangenen kanadischen Fallschirmspringern durch einen SA-Obersturmbannführer in Kranenburg/Niederrhein. Bei den Ermordeten handelt es sich jedoch nicht um Notabspringer aus einem abgeschossenen Flugzeug, sondern um Fallschirmjäger, die bei dem britischen Luftlandeunternehmen von Arnheim/Nimwegen vom Wind auf deutsches Gebiet abgetrieben worden waren.

Rheine – September 1944 bis Januar 1945: Ermordung von neun kriegsgefangenen alliierten Fliegern durch Wehrmachtsangehörige des Fliegerhorstes Rheine (auf Veranlassung eines SA-Standartenführers).

Wolbeck – Oktober 1944: Ermordung eines amerikanischen Fliegers durch einen deutschen Offizier in der Nähe von Wolbeck (östlich von Münster).

Essen – 13. Dezember 1944: Ermordung von drei britischen Fliegern in Essen.

Rhede – Februar 1945: Ermordung eines neuseeländischen Offiziers der Royal Air Force zwischen dem 1. und 28. Februar 1945 in Rhede (Quelle: Bundesarchiv Koblenz: Akte All Prov. 8, JAG 321).

Duisburg – März 1945: Ermordung zweier unbekannter alliierter Flieger in Duisburg-Nienhausen. Obwohl der Tatort Duisburg-Nienhausen in der Akte des Bundesarchivs Koblenz ebenso eindeutig genannt wird wie in der Auflistung der im britischen Public Record Office archivierten Prozessakte (lfd. Nrn. 299, 300 und 1160), bleibt der Fall insofern unklar, als es einen Ort oder einen Stadtteil Nienhausen oder Nienkausen in oder nahe Duisburg lt. Schreiben des dortigen Stadtarchivs nicht gibt (Quelle: Bundesarchiv Koblenz: Akte All Prov. 8, JAG 309).

Dortmund – 19. März 1945: Ermordung eines amerikanischen Piloten in Dortmund-Asseln (nahe dem Stadtteil Brackel).

Bochum – 24. März 1945 Ermordung eines britischen Fliegers in Bochum-Altenbochum durch Zivilisten und NS-Funktionäre. – 24. März 1945 Ermordung eines (vermutlich) australischen Fliegers in Bochum-Laer (nachmittags). – 24. März 1945 Ermordung von zwei (vermutlich) australischen Fliegern ebenfalls in Bochum-Laer (abends).

Velen – 25. März 1945: Ermordung eines britischen Fliegeroffiziers in Velen.

Dorsten-Wulfen – 25. März 1945 Ermordung von zwei kanadischen und einem englischen Flieger im Dorstener Stadtteil Wulfen. Fall oben geschildert.

Dortmund – 25. März 1945 Ermordung eines amerikanischen Staffelkapitäns (Major) durch einen SA-Mann in Dortmund-Asseln.

Witten – 25. März 1945 (?) Ermordung des Piloten eines britischen Jagdflugzeuges in Witten-Vormholz.

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Quellen: Informationen von Alfred Vadder in Marl (2012). – WO 309 Case 96. Report by War Crimes Investigation Unit BAOR Buer-Resse (Ermittlungsakte aus dem National War Archive, UK, die Akte liegt uns digitalisierter Form vor.). – Teilweise gekürzt von Wikipedia, Online-Enzyklopädie übernommen. – Andreas Jordan „Gelsenzentrum“ Fliegerlynchmorde. – Online www.fliegermorde.de. – Übersetzung des obigen englischen Textes Dr. Helmut Frenzel. – Marlene Linke „Kriegsschauplatz Kreis Kleve“, Kalkar (etwa 1954/55) – Wilhelm Michels/Peter Sliepenbeek „Niederrheinisches Land im Krieg“, Kleve 1964. – P. A. Steininger und K. Leszczynski (Hrsg.): „Fall 3. Das Urteil im Juristenprozess“, Berlin 1969. – Gerd Lamers „Die Geschichte Kranenburgs und seines Umlandes“ in „Kranenburg. Ein Heimatbuch“, Kranenburg 1984. – „Neuer Westfälischer Kurier“ vom 14.3., 16.3., 25.3., 28.3. sowie  vom 9.5.1947. Peter Krone: Historische Dokumentation „Hingerichtetengräber“ auf dem Friedhof Wehl in Hameln, Hameln 1987. – Bundesarchiv Koblenz: Akte All Prov. 8, JAG 242. – Dr. Bernd Schmalhausen „Lynchmord: Greift Euch die Hunde und bringt sie um“ in „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ), Essen, vom 11. November 1993. – Law Reports of Trials of War Criminals (Hrsg.: United Nations War Crimes Commission), Bd. I, London 1947. –  „The Essen Lynching Case“. – Franz W. Seidler “Schuldig! Die alliierten Siegerprozesse gegen (deutsche) Soldaten, Polizisten und Zivilisten“, Selent/Holstein 2008. – US-Militärgericht Dachau: Ordner Nr. US 197; Beginn der Verhandlungen: 14.11.1947; Prozess-Er. 12-2218; der/die Angeklagten: Mayer, Georg u. a.; Tatort: Brackel; Datum der Tat: 18.3.1945. – Gerald Null: Pilot wurde von SA-Mann erschossen. In: Westfälische Rundschau, Dortmunder Ausgabe vom 1.2.1991. – Stefan Klemp „Zwei US-Piloten wurden nach Absturz in Dortmund gelyncht. In: Westfälische Rundschau, Dortmunder Ausgabe vom 18.3.1995. – „Westfälische Rundschau (Ausg. Bochum), Nrn. 54 und 58 vom 21.9. bzw. 5.10.1946. – Bundesarchiv Koblenz: Akte All Prov. 8, JAG 173. – Norbert Fasse „Velen 890-1990 – Ein geschichtlicher Abriss“ in  „1100 Jahre Velen – Festschrift zum Jubiläumsjahr“, Stadtlohn 1990. – Ders. „Katholiken und NS-Herrschaft im Münsterland. Das Amt Velen-Ramsdorf 1918-1945“, Bielefeld 1996. – Schreiben Stadtarchiv Dorsten vom 10. November 2000. – Peter Hessel „The mystery of Frankenberg´s Canadian airman”, Toronto 2005. – Ders. „Das Rätsel um den kanadischen Flieger“, Beucha 2007.
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4 Kommentare zu Dorstener ermordeten 1945 in Wulfen drei alliierte Flieger – nach dem Krieg verübten die Täter im Gefängnis Selbstmord

  1. Lohan sagt:

    Ich bin zufällig auf diesen Artikel gestoßen und muss dazu klar sagen, dass solche Taten durch nichts zu rechtfertigen sind. Hier wird einmal mehr deutlich, was Krieg aus Menschen macht. Doch birgt der Artikel auch eine gewisse Gefahr. Bekanntlich schreiben die Gewinner die Geschichte und dieser Artikel fokussiert die Massaker gegen die alliierten Piloten. In dem Geheimdokument wird berichtet, dass die Piloten im Tiefflug auf wehrlose Zivilisten geschossen haben, vornehmlich auf Frauen und Kinder. Ich möchte mal gerne wissen, welche militärische Strategie dadurch verfolgt wurde. Die Historikerin Barbara Grimm glaubt indes nicht, dass die Fliegermorde als Racheakte anzusehen sind. Somit bleibt von dem Artikel nur so viel hängen, dass nur die Deutschen die Bestien und brutalen Mörder waren. Zugegebenermaßen wurde auch ich durch die Geschichte maßgeblich gesteuert und habe alles blind geglaubt, was die Geschichtsbücher so hergeben und was uns der Herr Knopp im ZDF so erzählt. Ich kann nur jedem empfehlen, die Geschichte selber aufzuarbeiten. Es gibt nur eine Wahrheit!

    Thomas Goodrich, ein amerikanischer Buchautor, hat sich auf der Suche nach der Wahrheit gemacht und diese in seinem Buch „Hellstorm – Die Vernichtung Deutschlands 1944 – 1947“ veröffentlicht. Wie die Jahreszahlen vermuten lassen, ist dem deutschen Volk in den letzten Kriegsjahren und den ersten Jahren nach Kriegsende ein kaum bekanntes Leid zugefügt worden. Wer die Wahrheit sucht, wird sie auch finden – aber nicht in Geschichtsbüchern und Zeitungsartikeln! Zum Buch „Hellstorm“ gibt es auch eine gleichnamige Dokumentation auf Youtube, mittlerweile sogar mit deutschsprachigem Kommentar. Wer den Mut hat, sollte sich diese Dokumentation mal anschauen. Wer die 90 Minuten übersteht, wird wissen, warum es diese Fliegermorde gegeben hat. Aber während wir hier 250 gelynchte alliierte Flieger beklagen, werden die Millionen Opfer unter unserem eigenen Volk von den Geschichtsschreibern bewusst verschwiegen. Wo ist da die Wahrheit und wo die Gerechtigkeit?

    Ich bete für alle Opfer der grausamen Kriege, für die Lebenden und die Toten, denn einen gerechten Krieg gibt es einfach nicht – und ich bin mir sicher, dass die Menschheit nichts aus den vergangenen Kriegen gelernt hat!

  2. Gebhard ADERS sagt:

    Beeindruckende Dokumentation!

    Für die Fälle Fliegerhorst Rheine bitte ich um Quellenangaben – bekannt ist mir der „Case Dreierwalde“ – Da wird in http://www.ww1cemeteries.com noch folgendes angegeben:
    There were further killings on the 24 and 25 March 1945. A party of seven captured airmen, possibly Americans, were taken out during the evening of the 24th supposedly to help repair damage to the runways. Instead they were shot in cold blood. The following day another allied airman was similarly shot.

    Da bin bis jetzt nicht fündig geworden.

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  4. Lutz Huth sagt:

    Ein Oberst der US Air Force: „Bei der US-Luftwaffe bestand […] der Befehl, feindliche Piloten am Fallschirm noch in der Luft beziehungsweise am Boden abzuschießen. Deutsche Piloten hingegen hielten sich strikt an die ungeschriebenen Gesetze von Ritterlichkeit und Fair-Play.“ – Könnten Sie darüber nicht auch einmal berichten?
    Anmerkung der Redaktion: Vielen Dank für Ihren Kommentar. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Quelle Ihres Zitats nennen könnten.

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