Von Wolf Stegemann
Es ist das einzige außenpolitische Abkommen aus der Nazi-Zeit, das heute noch gültig ist: das Reichskonkordat. Der Vertrag, den der Vatikan und das Hitler-Regime am 20. Juli 1933 schlossen, schrieb die Beziehungen zwischen Staat und Kirche fest. Inhaltlich war das beileibe kein Pakt mit dem Teufel – allerdings wertete das Abkommen mit dem Heiligen Stuhl die Diktatur der Nationalsozialisten innenpolitisch wie international auf. Dass Bischöfe heute ihren Treueid auf die Verfassung des Staates (Bundesland) ablegen müssen und nicht nur auf die katholische Kirche, ist dem Reichskonkordat von 1933 geschuldet Damals schrieb Pfarrer Ludwig Heming von der Pfarrkirche St. Agatha in Dorsten in seine Chronik:
„20. Juli 1933: Unterzeichnung des Reichskonkordates durch den Kardinal-Staatssekretär Pacelli und Vizekanzler Franz von Papen. Es enthält überaus wichtige Bestimmungen über den Schutz der Geistlichen und Ordensleute, Bekenntnisschule, Organisationen und Verbände. Hoffentlich erfüllt es alle Hoffnungen, die wir Katholiken von ihm erwarten, besonders auch in Betreff der katholischen Vereine. – 24. Juli 1933: Der deutsche Episkopat bedankt sich beim Reichskanzler Adolf Hitler für den Abschluss des Reichskonkordates. Kardinal Erzbischof Bertram von Breslau schrieb einen Brief an den Reichskanzler und sprach im Namen der Fuldaer Bischofskonferenz ihm den herzlichsten Dank aus, drückte die freudige Bereitschaft des Episkopats zur Mitarbeit mit der jetzigen Regierung aus, dankte für die Bekämpfung der Gottlosigkeit und Unsittlichkeit, bewunderte den staatsmännischen Weitblick beim Abschluss des Konkordates und sprach den dringenden Wunsch aus, dass auch in der Ausführung und Auswirkung ein herzliches und aufrichtiges Entgegenkommen herrschen möge.“
In der Neujahrspredigt 1934 sagte Pfarrer Ludwig Heming aufgrund der Hoffnungen, die das Reichskonkordat bei ihm auslöste, und in Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse:
„Aufrechten Hauptes und festen Schrittes sind wir Katholiken in das neue Reich eingetreten. Wir sind bereit, ihm zu dienen, zu dienen mit dem Einsatz aller Kräfte unseres Leibes und unserer Seele. Wir tun es, weil unser Gewissen es uns gebietet und unsere Liebe zum deutschen Vaterlande…“
Die Spanne des Vereinbarten reicht von der Kirchensteuer über die Militärseelsorge bis zum Religionsunterricht und sorgt immer wieder für Auseinandersetzungen. Etliche Regelungen wurden inzwischen durch Landesgesetze ersetzt, teilweise auch infrage gestellt. Dennoch will niemand an dem Vertrag rütteln. „Weder Kirche noch Staat haben Interesse daran, eine solche Debatte loszutreten“, glaubt der Potsdamer Historiker Thomas Brechenmacher.
Grundsätzliches und Details
Die 34 Artikel sind ein Sammelsurium aus Grundsätzlichem und Details. Manifestiert werden die „Freiheit des Bekenntnisses“ und das Recht der katholischen Kirche, „ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten“. Der Bestand theologischer Fakultäten, Bekenntnisschulen, Orden und Stiftungen wird garantiert. Gefordert werden aber auch ein Treueid der Bischöfe gegenüber dem Reichspräsidenten und ein sonntägliches „Gebet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes“. Ausgangspunkt für die Verhandlungen waren die politischen Umbrüche des Ersten Weltkriegs. Die katholische Kirche versuchte in mehreren Ländern, ihr Verhältnis zum Staat vertraglich zu regeln. Als Menetekel stand die Situation in der Sowjetunion vor Augen: Dort setzte nach dem Abbruch der Kontakte 1925 die Verfolgung von Priestern durch die Kommunisten ein.
Vermeintlicher Schutz für die Kirche, Prestigegewinn für Hitler
In Deutschland war 1933 der Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli – der spätere Papst Pius XII. – unterwegs und schloss Konkordate mit Bayern, Preußen und Baden. Auf Reichsebene fand er in der Weimarer Republik wenig Unterstützung. Das änderte sich mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten. Franz von Papen, Vizekanzler unter Adolf Hitler, gab bereits im April 1933 bekannt, dass er eine Einigung mit der Kirche anstrebe.
Der Vatikan wollte damit vor allem die katholischen Priester und Verbände schützen. Als Gegenleistung akzeptierte er, dass diese sich nicht mehr politisch betätigen durften – eine von Hitlers Hauptforderungen. Die einflussreiche katholische Zentrumspartei, der von Papen angehörte, löste sich unter dem Druck der Nazis bereits vor dem Vertragsabschluss auf. Uneinig sind sich die Historiker darüber, ob der Vatikan das aufstrebende Nazi-Regime mit dem Vertrag anerkannte und damit zu seiner Aufwertung beitrug. Der Prestigegewinn für die Nazis, vor allem in der Außenpolitik, ist allerdings unbestritten.
Kalkül der Kirche ging nicht auf, doch der Bruch blieb aus
Der von der Kirche erhoffte Schutz blieb jedoch aus. Die Nazis ließen Priester und Bischöfe in den Folgejahren wegen vorgeschobener Devisen- und Sittlichkeitsvergehen verurteilen, verboten Jugendorganisationen, schlossen Bekenntnisschulen. Sie drängten die katholische Kirche „sukzessive auf ein Sakristeichristentum“ zurück, urteilt der Bonner Theologe Christoph Kösters heute. Der Vatikan kündigte das Konkordat trotzdem nicht auf. Papst Pius XI. – Vorgänger von Eugenio Pacelli auf dem Heiligen Stuhl – beließ es 1937 bei einer Enzyklika „Mit brennender Sorge“, in der er die Vertragsverletzungen anprangerte. „Innerkirchlich wuchsen dadurch die Spannungen im Episkopat über den richtigen Kurs gegenüber dem Regime“, schreibt Kösters in seinem Aufsatz „Katholische Kirche im nationalsozialistischen Deutschland“.
„Mein Kampf“ durfte von Katholiken gelesen werden
Allerdings führte dies nicht wie bei den Protestanten zum internen Bruch. Die evangelischen Pfarrer liefen nach der Machtergreifung mehrheitlich zu den gleichgeschalteten Deutschen Christen über. Nur eine Minderheit sammelte sich in der Bekennenden Kirche, wie die Martin-Luther-Gemeinde in Dorsten-Holsterhausen. Der Vordenker der bekennenden Kirche, Dietrich Bonhoeffer, wurde wegen Widerstands gegen die Nazis hingerichtet. „Eine katholische Widerstandsbewegung gab es nicht“, konstatiert Kösters. Nach seinen Erkenntnissen verhielten sich die meisten Gläubigen gegenüber dem Staat als Ordnungsmacht loyal. Daher ist Hitlers „Mein Kampf“ auch nicht auf den Listen der vom Vatikan indizierten Bücher zu finden, die zu lesen, den Katholiken verboten war. Hitlers Schriften durften gelesen werden, weil Hitler als Reichspräsident die von der Kirche und „von Gott gewollte“ Staatsmacht verkörperte. (Beispielsweise durften die Gedichtbände von Heinrich Heine und die erste in deutscher Sprache verfasste Bibel Luthers nicht gelesen werden.) Einzelne Bischöfe bezogen allerdings kritische Positionen zu Hitler und dem Nationalsozialismus und unterstützten Hilfsorganisationen für Verfolgte der Nazis.
Bundesverfassungsgericht: Staatsvertrag ist gültig
Nach der Nazi-Diktatur wurde die Gültigkeit des Konkordats immer wieder in Zweifel gezogen. Der Streit entzündete sich meist am Religionsunterricht. 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Vertrag für gültig. Allerdings obliege die Verantwortung für Schule und Bildung den Ländern, die damit auch Regelungen treffen könnten, die dem Konkordat widersprechen. Dies ist inzwischen gängige Praxis.
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