Von Wolf Stegemann
Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war als zentralistische Führerpartei straff hierarchisch aufgebaut. Sie hatte eigene umfassende Strukturen und konkurrierte in der Zeit des Nationalsozialismus in außergewöhnlich hohem und weltweit einmaligem Maße mit den Strukturen des Staates. In der Praxis entstanden Probleme bei dem Verteilen der Zuständigkeiten. So konkurrierte die Partei oft mit staatlichen Stellen, wie etwa den Ministerien und Verwaltungsstellen. Staatliche Stellen orientierten sich stets an Interessen der NSDAP-(Regional‑)Führung. So hatte die Gauleitung immer Einfluss auf Personalentscheidungen in öffentlichen Ämtern. Hauptgrund für diesen Kompetenzwirrwarr zwischen Staat und Partei war die Zuteilung staatlich-administrativer Tätigkeiten bei den Gauleitungen, was von Hitler durchaus gewollt war.
Streng nach dem Führerprinzip organisiert, konkurrierten die Gauleiter mit den staatlichen Strukturen, die nach Auflösung der Länder die Ministerpräsidenten ersetzten. Sie versuchten sogar, diesen Posten selber zu besetzen, was auch oft gelang. Fast alle Gauleiter bauten sich in ihren Regionen deswegen ein eigenes Machtrefugium auf. Dies ist ein typisches Beispiel für die verwobenen und unübersichtlichen Machtstrukturen des NS-Staates, in dem Partei und Staat mit nicht klar abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen gegenseitig um Einfluss konkurrierten.
Führungsstab mit Verbindungsstäben vom Führer bis in die Provinz
An der Spitze der NSDAP stand „Der Führer“; er war mit absoluter Macht ausgestattet und hatte die volle Befehlsgewalt. Alle anderen Parteiämter mussten sich nach seinen Weisungen richten. Der „Führer“ Adolf Hitler hatte als Staatsoberhaupt und aufgrund der Vielzahl seiner Ämter ein eigenes staatliches Organ, die „Kanzlei des Führers“. Diese wurde nach Übernahme des Präsidialamts 1934 gegründet. Der staatlichen Kanzlei des Führers entsprach in der Partei der Stab des „Stellvertreters des Führers“ (diesen Titel hatte Rudolf Heß von 1933 bis 1941 inne). Der „Stab des Stellvertreters des Führers“ (StdF), der später „Parteikanzlei“ hieß (Leiter ab 1933: Martin Bormann) hatte die Aufgabe, alle Gesetze und Verordnungen, aber auch die Ernennung von Beamten auf ihre Übereinstimmung mit der nationalsozialistischen Ideologie hin zu überprüfen. Ein „Verbindungsstab“ vermittelte die Verbindung zum Staat.
18 Reichsleiter dirigierten den Nationalsozialismus
Im Braunen Haus in München residierte die Reichsleitung der NSDAP, bestehend aus 18 Reichsleitern, die organisatorisch dem Stellvertreter des Führers untergeordnet waren. Einige von ihnen hatten wegen gleichzeitiger Regierungsfunktionen auch Büros in Berlin. Die Reichsleiter wurden von Hitler ernannt und waren ihm direkt unterstellt. Sie sollten die „politische Zielsetzung des deutschen Volkes“ nach seinen Weisungen festlegen und waren in jeweils bestimmten Aufgabengebieten dafür verantwortlich. Des Weiteren sollte sie u. a. für die Sicherstellung der Führerauslese der NSDAP und des Staates sorgen. Zur Reichsleitung gehörten (1940): Der Stellvertreter des Führers (Heß) und sein Stabsleiter (Bormann), Chef der Kanzlei des Führers (Bouhler), der Reichsorganisationsleiter (Ley), der Reichspropagandaleiter (Goebbels), der Reichsschatzmeister (Franz Xaver Schwarz), der Oberste Parteilrichter (Buch), des weiteren Amann, O. Dietrich, Rosenberg, Darré, H. Frank, Frick und Franz von Epp.
Einordnung der Verbände, Organisationen und Gliederungen
Angeschlossen waren der Partei die paramilitärischen Verbände der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS), das NS-Kraftfahrkorps (NSKK), das NS-Fliegerkorps (NSFK), die Hitlerjugend (HJ), die Deutsche Arbeitsfront (DAF), die NS-Frauenschaft (NSF), der NSD-Studentenbund (NSDStB), der NS-Rechtswahrerbund (NSRB), der Reichsbund der Kinderreichen, der NS-Lehrerbund (NSLB), der NS-Juristenbund, der NS(D)-Dozentenbund (NSDDB), der Reichsluftschutzbund, der Reichsbund der Deutschen Beamten, die NS-Kriegsopferversorgung, der „Stahlhelm“, der NSD-Ärztebund (NSDÄB), der NS-Reichsbund für Leibesübungen (NSRL); die NS-Betriebszellenorganisation (NSBO), das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK), der NS-Bund Deutsche Technik, die NS-Volkswohlfahrt (NSV), die NS-Kulturgemeinde, der Deutsche Gemeindetag und das Deutsche Frauenwerk. Diese Verbände hatten noch eigene Unterorganisationen.
Weitere Organisationen unter nationalsozialistischem Einfluss
Organisationen, die teilweise schon vor der Gründung der NSDAP bestanden und meistens nicht von der NSDAP gegründet wurden, wurden häufig umbenannt und für NSDAP-Zwecke benutzt. Sie unterstanden meistens auch einem Amt in der Verwaltungsapparatur eines Reichsleiters oder direkt einem Verband. Zu diesen Organisationen gehören z. B. (Auswahl): „Deutsche Christen“-Bewegung, Deutsche Glaubensbewegung, Deutsche Jägerschaft, Deutsches Rotes Kreuz, NS-Studenten-Kampfhilfe (nach 1938: NS-Altherrenbund) NS-Reichskriegerbund (bis 1938: Kyffhäuserbund), Opferring, das Rassenpolitische Amt, Reichsarbeitsdienst (RAD), Reichsbund Deutsche Familie (auch Kampfbund für den Kinderreichtum der Erbtüchtigen), Reichskolonialbund, Technische Nothilfe, Volksbund für das Deutschtum im Ausland. – Die Mitgliederzahl der Partei wuchs von 6.000 (1922) auf 400.000 (1930) und erreichte bei der Machtübernahme 1933 die Millionengrenze. Bis 1945 stieg die Mitgliederzahl auf 8,5 Millionen Parteigenossen (Pg).
Administrative Gliederung der NSDAP – Die Gaue
Die NSDAP teilte Deutschland bereits 1925 in zunächst 33, später 43 Gebiete (1941), die in Anlehnung an einen Begriff aus der mittelalterlichen Territorialverfassung Karls des Großen „Gaue“ genannt wurden. Diese Partei-Gaue („Hoheitsgebiete“) entsprachen den damaligen Reichstagswahlkreisen und traten nach 1933 neben die fortbestehenden Länder, welche durch die Gleichschaltungsgesetze der Länder mit dem Reich in ihren Rechten erheblich beschränkt wurden. Den Begriff gab und gibt es noch in deutschen Landschaftsnamen: Kraichgau, Hennegau, Allgäu u. a.
Gauleiter hatten eine überwältigende Machtfülle
Jedem Gau stand ein Gauleiter vor. Er war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen Hoheitsbereich. Er erhielt die vollständige Disziplinargewalt und das Aufsichtsrecht über alle parteieigenen Organisationen und Verbände in seinem Gebietsbereich. Dies führte natürlich auch zu Kompetenzstreitigkeiten mit den Reichsleitern, die ja die gesamte Führung der jeweiligen Partei-Organisation bzw. des jeweiligen Partei-Verbandes auf sich vereinigen konnten bzw. wollten. Einige Gauleiter erhielten große Macht in ihren Regionen Verantwortlich dafür war die Übertragung der regionalen Organisations- und Verbandsleitung auf den Verwaltungsapparat des Leiters des Gauamtes, der dem Gauleiter unterstellt war. Dadurch wurden die Gauleiter unter Umständen ziemlich unwichtig, da die Münchner NSDAP-Reichsleitung ihre fachspezifischen Interessen (etwa die wichtigen wie Propaganda) beim Verwaltungsapparat des Gauamtes durchbringen konnten und der Gauleiter über seine Verwaltung also kaum mehr Befugnisse in diesen Bereichen hatte. Das partielle Gegenstück zu einem Gau der Partei war im Staatswesen, erst nach 1938 gegründet, der Reichsgau. Hiervon gab es bis 1945 insgesamt zwölf, wie beispielsweise der Sudetengau oder der Warthegau. Nicht jeder NSDAP-Gau war also ein Reichsgau.
Aufteilung der Partei unterhalb der Gaue – Struktur der NSDAP, Mitte 1939
Die Gaue waren unterteilt in Kreise mit Kreisleitung und Kreisleiter, darunter in Ortsgruppen mit Ortsgruppenleitung und Ortsgruppenleiter. Diese waren wiederum in acht Zellen mit je einem Zellenleiter untergliedert. Darunter gab es als kleinste Einheit jeweils vier bis acht so genannte Blocks (etwa 40 bis 60 Haushalte) mit eigenem Leiter, der im Volksmund meist als Blockwart bezeichnet wurde. Wenn man berücksichtigt, dass die NS-Volkswohlfahrt sich an der Parteiorganisation in ihrer eigenen Organisation orientierte, wird bei der bekannten Aufstellung der Strukturen der NS-Volkswohlfahrt deutlich, wie umfangreich die Partei organisiert war. Mitte 1939: 40 Gau-, 813 Kreis-, 26.138 Ortsgruppenleiter (auch Ortswaltungen genannt), 97.161 Zellen und 511.689 Blocks (Mitte 1939).
Ortsgruppenleiter – ihm waren Zellen- und Blockleiter unterstellt
Er gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Der Ortsgruppenleiter stand in der pyramidenförmigen Leitungsstruktur der NSDAP auf der dritten Ebene von unten über dem Zellenleiter und dem darunter stehendem Blockleiter (Blockwart). Ihm unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte (mindestens 150 und höchstens 1.500) in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenführer die Zellen- und Blockleiter unterstellt. Er selbst war dem Kreisleiter der Partei verantwortlich und wurde von diesem dem Gauleiter zur Ernennung vorgeschlagen. Als Stellvertreter verfügte der Ortsgruppenleiter über einen Adjutanten, den Stützpunktleiter, dessen Amt 1939 aufgelöst wurde. Die Ortsgruppe bestand meistens aus acht Zellen und sollte möglichst nicht die Grenzen einer Gemeinde überschreiten; dennoch konnte in ländlichen Gebieten eine NSDAP-Ortsgruppe durchaus mehrere Gemeinden umfassen.
Die Partei konnte sich gegenüber der Kommune über Gesetze hinwegsetzen
Faktisch kontrollierte der jeweilige Ortsgruppenleiter sogar den Bürgermeister und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen, wobei die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Organisation und der Parteigliederung keineswegs klar abgegrenzt waren. Die Funktionsträger – einerseits der Bürgermeister und andererseits der Ortsgruppenleiter – verfolgten häufig unterschiedliche Ziele und agierten teils miteinander, teils gegeneinander. Die fehlende Abgrenzung der Zuständigkeiten führte mitunter zu chaotischen Zuständen, welche die Verunsicherung der Bevölkerung beförderten, was die Durchsetzung radikaler Ziele erleichterte. Der Dorstener Ortsgruppenleiter „residierte“ in „Braunen Haus“ (ehemaliges Gericht) an der Lippestraße. Es war Aufgabe des Ortsgruppenleiters, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“. Dieser „Beauftragte der Partei“ war in der Regel der übergeordnete NSDAP-Kreisleiter. Der Ortsgruppenführer war für die „Belange der gesamten Bevölkerung eines Ortes“ und nicht nur für die Partei-Mitglieder verantwortlich. Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft.
Die Überwachungsfunktion der NSDAP
Somit hatte die NSDAP eine Überwachungsfunktion der gesamten Bevölkerung. Dazu schreibt der US-Historiker Robert Gellately in„Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durchsetzung der Rassenpolitik 1933-1945“, dass die Partei nach 1933 einen Platz im Polizeisystem eingenommen habe. Eine detaillierte Untersuchung darüber stünde aber noch aus. Allerdings könne man sich von der Überwachungsfunktion der NSDAP bereits eine ungefähre Vorstellung machen. Wer mit der NSDAP irgendwie verbunden war, sollte die Lehren des Regimes auch unterstützen, indem er abweichende Meinungen und Opposition zu Kenntnis nahm und direkt der Gestapo oder eher seinem Vorgesetzten meldete, die dann die Information an die Polizei weitergaben, so Gellately.
„Die NS-Blockleiter und Zellenleiter sollten die Bevölkerung systematisch überwachen. 1934/35 betrug die Zahl der Funktionäre, die es seit 1933 gab, 204.359 bzw. 54.976; im Januar waren es 463.048 Blockleiter und 89.378 Zellenleiter. Sowohl vor als auch nach 1933 erfüllten die meisten von ihnen (ehrenamtliche) Aufgaben, die einen erheblichen Zeitaufwand erforderten. Man hat behauptet, diese kleinen Leute hätten durch ihre unscheinbaren Tätigkeiten –etwa die Führung einer ,Haushaltskartei’ für alle Bewohner ihres Blocks, die Durchführung von NS-Haussammlungen und (später im Krieg) durch die Verteilung von Lebensmittel- und Kleiderkarten usw. – mehr zur Stärkung des Regimes beigetragen als die Geheime Staatspolizei mit ihren ständigen Fahndungen nach tatsächlichen oder vermeintlichen Systemfeinden.“
Vor seinem „oft harmlosen Blockleiter oder Blockwart“ etwas geheim zu halten, so Gellately, war erheblich schwieriger, als die Gestapo zu täuschen.
Zellenleiter und Blockleiter informierten über Missstände
Der Zellenleiter stand an sechster Stelle in der Rangliste der NSDAP-Funktionäre. Er musste sich um die Verwaltung von etwa vier bis acht Blocks kümmern, die jeweils von einem Blockleiter geführt wurden. Vor allem bei geringer Siedlungsdichte im ländlichen Raum wurde die Funktionsebene des Zellenleiters auch eingespart und die Aufgaben vom Ortsgruppenleiter selbst übernommen. Der Zellenleiter nahm an den monatlichen Besprechungen teil, die die Blockleiter mit ihren Helfern abhielten. Zellenleiter sollten dem Ortsgruppenleiter regelmäßig einen mündlichen Stimmungsbericht geben und ihn über Missstände informieren. Der Blockleiter der NSDAP war der rangniedrigste Parteifunktionär innerhalb der NSDAP. Er war für etwa 40 bis 60 Haushalte zuständig. Im Volksmund hieß er auch „Treppenterrier“, weil er die Haushalte kontrollieren musste, ob sie im Krieg richtig verdunkelt haben und dann den so genannten Eintopfsonntagen an den Türen riechen musste, ob vielleicht nicht doch Bratengeruch aus der Wohnung strömte.
Dienstgrade, Kragenspiegel, Kraftwagenflaggen und Abzeichen der NSDAP
Parteiamtliche Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen und Abzeichen wurden von Reichsschatzmeister vergeben und im Heimtückegesetz vor Missbrauch geschützt. Die einzelnen Uniformteile konnten in der veröffentlichten Bekanntmachung vom 16. Januar 1935 nachgelesen werden. Wegen der braunen Uniform mit Goldlitzen wurden die Politischen Leiter im Volksmund spöttisch auch „Goldfasane“ genannt. Im NSDAP-Gau Westfalen Nord durften an vorgeschriebenen Tagen der Karnevalszeit Politische Leiter keine Uniform tragen. Auch in Dorsten wurde dieses Verbot verbreitet Anlass dieser Verordnung war ein Vorfall, demnach ein Ortsgruppenleiter von angetrunkenen und verkleideten Jecken auf der Straße gefragt wurde, als was für ein Narr er sich verkleidet habe. – Weiterhin gab es als Auszeichnungen das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP (gestiftet 1933), inoffiziell als das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP bezeichnet, sowie das Parteiabzeichen der NSDAP für Ausländer. Sehr selten war der Deutsche Orden 1. bis 3. Klasse (gest. 1942) als höchste Parteiauszeichnung. Selten war das Ehrenzeichen vom 9. November 1923 (gest. 1934), der so genannte Blutorden. Schließlich gab es für Hauptamtliche die Dienstauszeichnung der NSDAP in drei Stufen (gestiftet 1939).
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