Beamte waren die geschmierten Rädchen des NS-Systems – Die gleichgeschaltete Verwaltung

Wahlplakat der Nationalsozialisten

Von Wolf Stegemann

Hauptziel neuer Machthaber bei jeder politi­schen Umwälzung ist die Besetzung wichti­ger politischer Schlüsselpositionen. Erst recht die Nationalsozialisten machten hier keine Ausnahme; sie waren umso mehr dar­auf angewiesen, da sie ihre durch den Terror ih­rer Gliederungen oder unter Umgehung der Rechtslage erzielten örtlichen Erfolge auf der Ebene der Regierungsbezirke absichern mussten.
Dieses Zusammenspiel gegen Mehrheiten der politischen Gegner durch Übergriffe lo­kaler NS-Organisationen und deren Dul­dung durch übergeordnete Aufsichtsbehör­den ist ein Charakteristikum der nationalso­zialistischen Machtübernahme- und Gleichschaltungsstrategie. Im gesamten Reichsge­biet wurden die leitenden Kommunalbeamten und in allen Ländern die politischen Be­amten außerhalb der Ministerien – in Preu­ßen die Oberpräsidenten, Regierungspräsi­denten, Polizeipräsidenten und Landräte – nach und nach fast restlos ausgewechselt. Mittlere NSDAP-Funktionäre traten an die Stelle der einstigen leitenden Kommunalbe­amten: Kreisleiter, Leiter kommunalpoliti­scher Parteiämter, Ortsgruppenleiter, Hono­ratioren, die ihren Übertritt zur NSDAP vollzogen hatten.

Fritz Köster wurde Beigeordneter im Rathaus

Hakenkreuzfahnen wurden auf Rathäusern gehisst und bejubelt

Das Einfallstor der Nationalsozialisten in die preußischen Städte war die Verordnung Görings vom 4. Februar 1933, die mit Wirkung vom 8. Februar alle kommunalen Parlamente auflöste und für den 12. März Neu­wahlen ansetzte. Die dazwischen liegende Reichstagswahl vom 5. März bot den Natio­nalsozialisten nicht nur Gelegenheit zu Wahl­propaganda und zum Wahlterror, sondern auch zu Angriffen gegen die kommunalen Beam­ten, die in dieser Phase weder von den über­geordneten Behörden noch von ihren Parla­menten geschützt und unterstützt wurden. Gelang es, kommunale Spitzenbeamte zum Rücktritt zu zwingen oder der NS-Aufsichtsbehörde Vorwände für ihre Beurlaubung, Amtsenthebung oder Inschutzhaftnahme zu liefern, so stießen sofort nationalsozialisti­sche Kommissare in die freien Ämter vor. Über dieses Instrument der zunächst kom­missarischen Besetzung leitender Kommu­nalämter setzte sich auch in Dorsten die Par­teiprominenz in den Besitz der lokalen Macht. Vorspiel zu den Ereignissen war fast in allen Städten der Versuch, an exponierten Stellen, insbesondere auf Rathäusern und Postämtern, die Hakenkreuzfahne zu his­sen. Den Bürgermeistern blieb oft keine Wahl, als es zu dulden, zumal Göring als Innenminister am 6. März 1933 die Ober- und Regierungspräsidenten angewiesen hatte, solche Flaggenhissungen zu dulden. Auch Straßenschilder – vornehmlich aus dem Be­reich der Sozialdemokratie – wurden mit Na­men der Nazi-Größen überklebt.

Spitzenbeamte wurden aus den Ämtern gedrängt

Dorstener Volkszeitung vom 25. 1. 1934 (o.) und 18. 6. 1933 (u.)

Die nächstliegende Sorge der NSDAP nach den Kommunalwahlen war aber, die Schlüsselpositionen in Magistrat und Verwaltung in die Hand zu bekommen. Anlässe wurden gefunden und geschaffen: Die örtliche Partei­leitung oder die Kreisleitung reichten bei Gö­ring Anträge ein, den Bürgermeister zu entlassen, weil ein Untersuchungsausschuss Unregelmäßigkeiten bei der Amtsführung des Bürgermeisters überprüfe. Erste Ergeb­nisse wurden sensationell aufgemacht und präsentiert. Bevor der Ausschuss zu einem abschließenden Ergebnis kam, traf die Beurlaubung durch den Innenminister ein. Die Betroffenen entzogen sich der Amtsent­hebung häufig durch ein Gesuch um vorzei­tige Pensionierung »aus gesundheitlichen Gründen«. Das war ein durchaus typisches Verfahren, das auch in Dorsten angewandt wurde. Bürgermeister Dr. Franz Lürken so­wie der Stadtrendant Weber wurden aus ih­ren Ämtern gehebelt. Durch Einschüchte­rung der politischen Gegner, Verbreitung von Angst und Gewalt (Dorstens Beigeord­neter Köster drohte den Stadtverordneten mit Konzentrationslager) bekam die NSDAP in den Rathäusern Macht und Mehr­heit.

Den Dienst korrekt und ordentlich weiter versehen

Wo stand 1933 und in den folgenden zwölf NS-Jahren das große gleichgeschaltete Heer der kleinen und mittleren Reichs-, Staats­- und Kommunalbeamten? Durchweg versa­hen sie im Sinne der neuen Herren ihren Dienst »korrekt und ordentlich« weiter. Leidenschaftslos machten Beamte aus dem von der NS-Gesetzesmaschinerie legalisierten Unrecht »Verwaltungsvorgänge«. In Rat­häusern und Regierungsbüros füllte sich der anonyme Verwaltungsalltag an mit allge­meinen Verwaltungsangelegenheiten, zu de­nen die Einführung des Hitlergrußes ebenso gehörte wie die Einziehung jüdischen Vermö­gens, Deportation der jüdischen Bürger in Todeslager, Euthanasie und Ausschaltung der Systemgegner.

Prof. Hans Mommsen zieht das für die Be­amtenschaft gültige Fazit: Erst die Stadt- und Gemeindeverwaltungen ermöglichten überall den Nazi-Terror vor Ort, indem viele Rathaus-Bedienstete als Rädchen in dem Schreckensregiment spurten. Die Beamten seien in der Regel nicht einmal gezwungen worden, in die Partei einzutreten. Dennoch seien viele eingetreten, weil es für ihre Kar­riere opportun erschien.

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Deutsche Gemeindeordnung (DGO)

Die Verkündung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1933 bedeutete das Ende der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft, obwohl die Propaganda das Gegenteil behauptete. Es wurde für jede Gemeinde ein Beauftragter der NSDAP eingesetzt, dem das Ernennungs- und Abberufungsrecht für Bürgermeister und Gemeinderäte zustand und der damit alle kommunalen Angelegenheiten steuerte. Die Gemeinderäte wurden auf rein beratende Funktionen zurückgestuft; Satzungen und Verordnungen unterlagen der Kontrolle durch Partei und Staat, deren weitere Verschmelzung damit auf kommunaler Ebene verwirklicht wurde.

 

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