Im Dorstener Amtsgericht tagte das Sondergericht Essen, das drakonische Strafen verhängte
Von Dr. jur. Gerd Willamowski
Ein besonders dunkles Kapitel der Strafrechtspflege der nationalsozialistischen Zeit stellen die Sondergerichte dar, bei denen die Staatsanwaltschaft unter Umgehung des gesetzlichen Richters praktisch Anklage nach Belieben erheben konnte. Seit Inkrafttreten der »Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten« vom 21. März 1933 wurden Abertausende von Beschuldigten von Sondergerichten, die für den Bezirk jeden Oberlandesgerichts und als neue Form politischer Schnelljustiz ohne weitere Revisionsmöglichkeiten gebildet worden waren, bestraft. Diese Gerichte erwiesen sich als zuverlässiges Instrument zur Unterdrückung der freien Meinungsbildung. Bestraft wurde u. a., wer »abfällige Äußerungen über den Führer und die NSDAP« getan, den Führer »verhöhnt«, »beleidigt«, »beschimpft«, »gegen ihn gehetzt«, ihn »abfällig kritisiert«, »bösartig« oder »verächtlich« geschildert, »verdächtigt«, »verleumdet«, »gehässig geschmäht« und »Witze über ihn« gemacht hatte.
Auch in Dorsten fielen drakonische Urteile
In diesem Sinne wurde auch das für Dorsten zuständige Sondergericht Essen tätig: Politische Witze, auch in totalitären Staaten an der Tagesordnung, wurden unnachgiebig mit hohen Freiheitsstrafen (»Zuchthaus«) geahndet. Selbst nach heutigem Rechtsverständnis als »Lappalie« einzustufende Straftaten wurden unnachgiebig mit drakonischen Maßnahmen verfolgt. Weiterlesen →