Schießübung der Stabsoffiziere des Flakregiments Nr. 46 im Garten des Franziskanerklosters Dorsten
Von Wolf Stegemann und Alfred Vadder
Der amerikanische Major und Pilot James B. Cheney hatte Glück im Unglück, dass er, nachdem er einen Personenzug in Dorsten beschossen hatte und gefangen genommen werden konnte, im Franziskanerkloster nicht gelyncht wurde, wie es lautstark auf der Straße vor dem Kloster gefordert wurde, in dem der Führungsstab des 46. Flakregiments einquartiert war. Der US-Offizier wurde auf Befehl des Regimentskommandeurs „nur“ verprügelt, aber auch vor den wütenden Soldaten und Zivilisten beschützt. 1947 hatten sich wegen dieses Vorfalls, das die Amerikaner als Kriegsverbrechen einstuften, in Dachau (Bayern) zu verantworten. Die Anklage lautete auf Übertretung von Krieggesetzen und Kriegsgepflogenheiten im speziellen Fall: „Um den 15. Oktober 1944 haben sich die Angeklagten gesetzwidrig daran beteiligt, einen Angriff auf das kriegsgefangene und unbewaffnete Mitglied of the United States Army, Major James B. Cheney, durchzuführen, das in der Obhut des Deutschen Reiches war.“ Was war an jenem 15. Oktober 1944 in Dorsten geschehen? Im siebenseitigen Gerichtsprotokoll steht, was sich zugetragen hatte.
Während des Morgens am Sonntag, den 15. Oktober 1944 attackierte ein amerikanisches Flugzeug einen Personenzug in der Nähe von Dorsten. Es drehte danach um und beschoss die Insassen des Zuges und die Bauern, die sich dort versammelten hatten, um zu helfen. Dabei wurden zwischen 15 und 23 Personen getötet oder verletzt – unter ihnen auch Kinder. Der Pilot, Major James B. Cheney, wurde später am Tag gefangen genommen und in den 3. Stock des Hauptquartiers einer Flakeinheit in einem Kloster in Dorsten gebracht worden.
Dort wurde er in Anwesenheit des Kommandeurs, Oberstleutnant Hubert von Svoboda, im Beisein seines Adjutanten, Oberleutnant Reichelt, verhört. In der Zwischenzeit haben deutsche Soldaten in der Halle versammelt, die sich stark über die Bombardierung und den Beschuss des Zuges und der Passagiere empörten. Sie riefen laut, dass der Flieger wegen seiner Tat getötet werden soll. Zudem hatte sich auf der Straße außerhalb des Klosterzauns eine böse, feindliche Menge versammelt. Sie waren bewaffnet mit Spaten und Schaufeln und forderten die Auslieferung des Piloten an sie. Sie riefen laut „Mörder“. an ihnen Mörder. Der angeklagte Hess, ein Oberleutnant und Signal-Offizier im Regiment Svobodas, war zu der Zeit im 3. Stockwerk des Hauptquartiers zugegen. Er kam in das Büro und informierte über die Bombardierung und den Beschuss des Zuges. Der Adjutant des Regimentskommandeurs, Reichelt, kam aus dem Büro seines Chefs und sagte zu Hess, dass der Kommandeur den Befehl gegeben habe, den Piloten weder „an den Mob auf der Straße“ vor dem Franziskanerkloster auszuliefern noch ihn zu töten. Er solle aber im Haus geschlagen werden. Er gab Werner Hess den Befehl, dabei dürfe der Pilot aber nicht so schwer verletzt werden, damit die Division, an die der Pilot zum Verhör überstellt werden müsse, keine Fragen stelle.
Regimentskommandeur Hubert von Svoboda, dahinter sein Adjutant Reichelt auf dem Dorstener Markt
Daraufhin ging Hess von Büro zu Büro und forderte die darin arbeitenden Soldaten lt. Anklageschrift aus: „Kommt heraus, nehmt etwas in die Hand, mit dem der Pilot geschlagen werden kann“. Sodann ging er hinunter zu den Soldaten und Dorstener Zivilisten, die in der Eingangshalle des Franziskanerklosters laut den Tod des Piloten forderten, und bewaffnete sie, so steht es im Gerichtsprotokoll, mit Lederpeitschen, darunter ein „Blackjack etwa 14 Zentimeter lang“. Hess sagte noch, sie sollten sich in fünf Minuten bereithalten, dann würde der Pilot hinunter getrieben werden. Daraufhin ordnete er an, das große Tor und die kleine Pforte des Klosters zu schließen. Dem weiblichen Luftwaffenpersonal im Kloster befahl er, in den Zimmern zu bleiben.
In der Zwischenzeit musste sich der Pilot nackt ausziehen und wurde aus dem Büro des Regimentskommandeurs in die Erdgeschoss-Halle „gehetzt“. Der Pilot lief schnell den Flur entlang und die Treppe hinunter, wobei er mehrmals hinfiel. Hess war unten in der Halle und auf dem Weg nach oben, als der Pilot an ihm vorbei nach unten getrieben wurde. Oberleutnant Hess drehte sich um, folgte dem Piloten, und kam wieder am unteren Ende der Treppe an, gleichzeitig mit dem Amerikaner. Der Pilot fiel im Erdgeschoss auf den Boden der Halle. Einige der dort versammelten Soldaten und Zivilisten begannen nun, den wehrlosen US-Major Cheney zu verprügeln. Zivilisten und ebenfalls anwesende „zivile“ Polizisten begannen, den US-Major zu schlagen und mit Fäusten und Fußtritten zu traktieren. Die Schläge waren so stark, dass der blutende Pilot später zur Behandlung in ein Essener Krankenhaus gebracht werden musste. Während der anschließenden Prügelaktion war aber ein weiblichen Luftwaffenhelferin aus dem Büro gekommen und hatte „hysterisch“ geschrien: „Du Mörder unserer Frauen und Kinder“. Werner Hess befahl sie zurück in ihr Büro und beendete den Prügel-Terror in der Halle des Klosters. Danach wurde der blutende Pilot in ein Fahrzeug der Wehrmacht gesetzt, das auf dem geschlossenen Hof des Franziskanerklosters stand. Hier wurde er noch einmal von Soldaten geschlagen. Immer noch wütete der Mob auf der Straße. Ein Dorstener kletterte auf die Spitze des Tores und schrie: „Gib mir den Flieger. Er tötete meinen Sohn.“ Andere forderten „Wir wollen den Mörder bekommen.“ Ein Mann namens Blümert sagte später im Prozess, dass Werner Hesse nunmehr den Piloten schützte und ihn gut und in rasantem Tempo am Mob vorbei in Sicherheit brachte. Er erklärte ferner dem Gericht, wenn Hess nicht gewesen wäre, würden er und seine Kameraden nun wegen Mordes angeklagt sein.
Erste Seite aus dem Prozessprotokoll des US-Gerichts in Dachau 1947
Diese Gerichtsverhandlung fand am 4. und 5. August 1947 vor dem „General Military Government Court“ in Dachau statt. Werner Hess war der Hauptangeklagte und sein damaliger Vorgesetzter Hubert von Svoboda Nebenangeklagter. Beide waren seit dem 15. Mai 1947 in Haft. Richter war Frank L. Walters (Attorney Post Trial Branch) und Ankläger Oberstleutnant (JAGD) G. B. Straight, Deputy Judge Advocate für War Crimes. Die Verhandlung wurde fair geführt. Es lagen viele Belege vor, die die beiden Offiziere auch entlasteten und vom Gericht auch so bewertet wurden.
Werner Hess, geboren 1915, wurde 1939 Soldat und am 30. November 1942 als Signal-Offizier dem 46. Regiment in Dorsten zugewiesen worden. Dem mitangeklagten Regimentskommandeur Hubert von Svoboda, so geht aus dem Gerichtsprotokoll hervor, wurden von Ende 1942 bis Kriegsende etwa 100 gefangene alliierte Flieger in seinem Hauptquartier in Dorsten vorgeführt. Mit Ausnahme dieses hier beschriebenen Falls hatte er alle Gefangenen gute behandelt. Sie bekamen Zigaretten und Lebensmittel, eine medizinische Versorgung und Bier. Etlicher von ihnen haben sich in das Gästebuch des Regiments mit humorvollen Bemerkungen eingetragen.
Bei der Urteilsfindung kam der Richter zu dem Schluss, dass der gesamte Vorfall vom 15. Oktober 1944 im Dorstener Franziskanerkloster ein „durchdachtes Verfahren“ war und somit strafbar. Beide Angeklagten erhielten je sechs Monate Haftstrafe, die Untersuchungshaft wurde angerechnet.
_______________________________________________________________
Quelle: Gerichtsprotokoll „United States vs. Werner Hess, et al.“ Fall No. 12-1292 vom 10. November 1947